Anwälte für Schadensersatzrecht
Das Schadensersatzrecht ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dort weitestgehend durch das Deliktrecht geregelt. Durch das Schadensersatzrecht wird bestimmt, wann ein Geschädigter von einem anderen Schadensersatz für einen Schaden verlangen kann. Eine Rechtspflicht zum Ausgleich des Schadens besteht nur dann, wenn der Schadensersatz gesetzlich definiert ist. In diesem Fall verpflichtet die Schadensersatzpflicht zur Herstellung des Zustandes, der ohne den Eintritt des Schadens bestehen würde.
Schadensersatzansprüche sind meist die Folge schlecht oder nicht erfüllter Verträge, können aber unter anderem auch durch Straftaten oder Verkehrsunfälle begründet sein.
Gesetzliche Änderungen im Schadensersatzrecht
In den letzten Jahren haben gesetzliche Änderungen im Schadensersatzrecht die Rechtsstellung Geschädigter gestärkt. Es wurden nicht nur erweiterte Möglichkeiten geschaffen, Schmerzensgeld zu fordern, sondern auch die Haftungshöchstgrenzen bei Gefährdungshaftung und die Beweislastverschiebungen bei bestimmten Haftungstatbeständen zum Vorteil der Geschädigten angepasst. Des Weiteren ist die bisherige Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch, dass der Schaden schuldhaft verursacht wurde, entfallen.
Die verschiedenen Funktionen des Schadensersatzrechts
Erhält ein Geschädigter durch seinen Ersatzanspruch einen Ausgleich für den erlittenen Schaden, so spricht man von Ausgleichsfunktion. Wenn durch Androhung bzw. Ausspruch einer Ersatzpflicht zukünftige Schädigungen vermieden bzw. begangene Schädigungen nicht wiederholt werden sollen, handelt es sich um eine Präventionsfunktion. Der Begriff Sanktionsfunktion bezeichnet den in der Verschuldenshaftung festgeschriebenen Grundsatz, auf rechtswidrige und schuldhafte Schadenszufügung mit einer Ersatzpflicht zu reagieren.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.